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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt bei einem Rechtsstreit das finanzielle Risiko und verhindert, dass Ihnen hohe Kosten entstehen. Nur so ist es oft erst möglich, eigene Interessen rechtlich durchzusetzen. Dabei ist es egal, ob Sie vor Gericht gewinnen, unterliegen oder ob es zum Vergleich kommt.

Versichern können sich alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten. Ehegatten und Kinder (sofern sie minderjährig sind; volljährige Kinder, sofern sie unverheiratet und in der Ausbildung sind; maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr) sind in einer Familienpolice automatisch mitversichert.

Rechtsschutzversicherungen sind in der Regel modular aufgebaut, so dass man sich für ein Komplettpaket entscheiden, oder aber nur bestimmte Bereiche versichern kann (Einzelrisiken).

Die Hauptbereiche sind:
Privatrechtsschutz, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, (Erweiterter) privater Strafrechtsschutz, Fahrerrechtsschutz, Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken

Versichert sind im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen.

Insbesondere bei der Rechtsschutzversicherung empfehlen wir Ihnen, die Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen genau zu lesen, da es einige typische Leistungsausschlüsse gibt, die einem nicht gleich bewusst sind. Beispielsweise sind Leistungen für Baurechtsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts sowie vorbeugende Rechtsberatung nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert.

Zu beachten sind für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung auch Wartezeiten, d.h. für Versicherungsfälle, die sich ab Vertragsbeginn innerhalb der Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.

Darüber hinaus prüfen die Versicherer vor Erteilung einer Deckungszusage, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.

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